Jährlich verschwinden Millionen Franken an Pensionskassengeldern und liegen als nachrichtenlose Vorsorgegelder auf Schweizer Konten. Davon betroffen sein kann jede und jeder. Wie sich der Verlust verhindern lässt und wie verschollen geglaubte Gelder wiedergefunden werden können.

Fünf Milliarden Franken – das ist kein Vermögen einer superreichen Schweizerin. Fünf Milliarden Franken ist die Höhe sogenannter kontaktloser Pensionskassengelder in der Schweiz. Vorsorgevermögen, das einfach vergessen geht. Kaum vorstellbar, aber fast schon an der Tagesordnung. Und es geschieht schneller, als man denkt. Beispielsweise, wenn Versicherte ihren Arbeitsplatz wechseln oder das Land verlassen – ihre Pensionskasse aber nicht informieren. Dann bleiben bei Pensionskassen, Banken, Versicherungen und der Stiftung Auffangeinrichtung BVG Geldbeträge zurück, welche die versicherte Person über Jahre hinweg angesammelt hatte. «Es handelt sich dabei in der Regel um kleinere Geldbeträge», sagt Jeannette Canzani, Leiterin Operation und Mitglied der Geschäftsleitung Stiftung Auffangeinrichtung BVG. 80 Prozent der Guthaben bewegen sich unter 5000 Franken. Doch Kleinvieh macht auch Mist.

Eigentlich dürfte es erst gar nicht zu kontaktlosen Pensionskassengeldern kommen. Denn: Wechselt jemand die Arbeitsstelle, erhält die betreffende Person von der Pensionskasse die Leistungsabrechnung mit der Frage, wohin das Vermögen überwiesen werden soll. Pensionskassen sind gesetzlich verpflichtet, das Guthaben von austretenden Mitarbeitenden an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers zu überweisen. Wird die Bitte ignoriert, macht auch die neue Pensionskasse nochmals auf die nötige Überweisung des Vorsorgekapitals aufmerksam. Passiert daraufhin noch immer nichts, erfolgt der Austausch zwischen der alten und neuen Pensionskasse auch einmal direkt – soweit der neuen Kasse die alte Einrichtung bekannt ist. Ein sicheres System, möchte man meinen. Doch trotz allem kommt es immer wieder vor, dass die Gelder eben nicht auf dem neuen Pensionskassenkonto landen. Gründe dafür gibt es viele: Manchmal melden Arbeitgeber den Austritt eines Mitarbeitenden der Vorsorgeeinrichtung zu spät oder erst, wenn dieser umgezogen oder gar ausgereist ist. Aber auch der Arbeitnehmer ist in die Pflicht zu nehmen. Häufig ignoriert dieser jedoch Schreiben von der Pensionskasse oder der Auffangeinrichtung und gibt keine Informationen zu einer neuen Institution oder seiner aktuellen Wohnadresse weiter.

Geld und Anlage

Wohin geht das Geld?

Pensionskassen überweisen die angesammelten Vorsorgegelder spätestens zwei Jahre nach dem Austritt der Versicherten aus dem Unternehmen an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG (siehe unten). Allein der Stiftung fehlt der Kontakt zu sagenhaften 697 000 Kontoeigentümern. «Das entspricht 3,7 Milliarden Franken», sagt Canzani. Der restliche Teil der oben erwähnten fünf Milliarden Franken liegt gemäss Schätzungen bei Banken und Versicherungen.

Sobald eine Person das Rentenalter erreicht und Rentenzahlungen bei der AHV beantragt, findet ein Abgleich der aktuellen Adresse zwischen der AHV-Ausgleichskasse und der Zentralstelle 2. Säule statt. Diese informiert dann die Rentner über die vorhandenen Guthaben bei den Freizügigkeits- oder Policeneinrichtungen. «Das gilt auch für Personen, die im Ausland leben», sagt Canzani. In solchen Fällen gleicht die ausländische Rentenkasse mit der Zentralstelle 2. Säule die Adressinformationen der Betroffenen ab.

«Das System funktioniert gut»

Wird dennoch kein Anspruch auf die Vorsorgegelder der 2. Säule geltend gemacht, verwaltet die Stiftung das Vermögen bis zehn Jahre nach Erreichen des Rentenalters weiter. Danach wird das Guthaben an den Sicherheitsfonds überwiesen. Dieser verwaltet das Vermögen bis zum 100. Geburtstag der Person. Daraufhin verfällt der Anspruch und der Sicherheitsfonds verwendet die Gelder zur Finanzierung der Zentralstelle 2. Säule.

Die Auffangeinrichtung überweist dem Sicherheitsfonds jedes Jahr einen Betrag von rund sechs Millionen Franken. «Das zeigt, dass verhältnismässig wenige Gelder kontaktlos bleiben und dass das System funktioniert», so Canzani.

Jeder kann betroffen sein

«Ich würde nie meine Pensionskassengelder vergessen», sagen Sie sich vielleicht nun selbst. Aber Achtung: Gemäss Canzani ist niemand davor gefeit. «Wir erkennen den ‹typischen Fall› nicht. Jede Person, die aus der Pensionskasse austritt, kann be-troffen sein.» Dennoch scheinen bestimmte Berufsgruppen besonders Gefahr zu laufen, kontaktlose Konti zu hinterlas-sen. Dazu gehören beispielsweise Angestellte im Gastgewerbe und in der Baubranche. Aber auch Ausländer wie Saisoniers oder Expats sind betroffen. Sie arbeiten oftmals nur für ein paar Monate oder Jahre in der Schweiz und kehren anschlies-send wieder in ihre Heimat zurück. Deshalb kennen sie das Schweizer Sozialsystem nicht. Weitere Betroffene sind Studenten: Sie arbeiten nur unregelmässig und ziehen oft um. Somit bricht in diesen Fällen ebenfalls leicht der Kontakt zur Pensionskasse ab. So hat zum Beispiel für eine heute in der Berufswelt fest integrierte Frau im mittleren Kader früher als Studentin die Pensionskasse einfach noch keine Bedeutung gehabt. Bei Auslandaufenthalten und Stellenwechseln hat man einfach nicht an die Vorsorgegelder gedacht. «Viele Menschen kümmern sich nicht um Aspekte der Vorsorge», sagt Daniel Dürr, Mandatsleiter Sicherheitsfonds BVG. «Über das Thema der kontaktlosen Vorsorgeguthaben machen sie meist Medienberichte aufmerksam – und dann suchen sie nach ihrem Pensionskassengeld.»

Die Suche nach dem Geld

Wer glaubt, Pensionskassengelder vergessen zu haben, kann sich bei der Zentralstelle 2. Säule melden. Sie ermöglicht die Wiederherstellung des Kontakts zwischen den Versicherten und Vorsorge Instituten (siehe Box). Für die Anfrage kann jeder das Formular der Zentralstelle ausfüllen und einreichen. Dieses ist auf der Website der Zentralstelle erhältlich. Die Anfrage wird mit den Meldungen der Vorsorgeeinrichtungen verglichen. Stimmen die Informationen überein, werden die betroffene Person und die zuständige Einrichtung informiert. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt der Kontakt zwischen dem Versicherten und der Einrichtung direkt – und auch Ansprüche müssen direkt an die Vorsorge- oder Freizügigkeitseinrichtung gerichtet werden. Denn sie entscheidet über eine Auszahlung. Die Zentralstelle verwaltet nur Guthaben von Personen ab 74 (Frauen) und 75 Jahren (Männer), die von Freizügigkeits- und Policeneinrichtungen überwiesen wurden.

«2017 haben wir rund 50000 Anfragen beantwortet», sagt Dürr. Die Anfragen stammen von verschiedenen Personengruppen. Rund die Hälfte aller Anfragen sind von Einzelpersonen. Weiter kommen beispielsweise Hinterbliebene auf die Zentralstelle zu. «Meist handelt es sich dabei um Frauen, die Bestände aus der 2. Säule ihres verstorbenen Ehemannes suchen», sagt Dürr. Die Zentralstelle hat darüber hinaus Anfragen im Zusammenhang mit Scheidungsverfahren. Denn bei einer Scheidung müssen die Pensionskassengelder, die während der Ehe zusammengekommen sind, hälftig aufgeteilt werden. Folglich fragen Anwälte und Gerichte bei der Zentralstelle nach Vorsorgevermögen. Auch nehmen Finanz- dienstleister Kontakt auf, wenn es um die Pensionierung ihrer Kunden geht. Für die richtige Beratung ist der Überblick über alle Vorsorgegelder nötig. Deshalb müssen auch kontaktlose Guthaben aufgedeckt werden. «Diese Anfragen haben in den letzten zwei Jahren stark zugenommen», so Dürr. Das hängt einerseits damit zusammen, dass seit 2017 neben Anwälten und Privatpersonen auch Gerichte bei der Zentralstelle Anfragen im Zusammenhang mit Scheidungsverfahren stellen.

Über 70 Prozent der Anfragen kann die Zentralstelle einem Vorsorgekonto zuordnen. Die hohe Trefferquote ergibt sich aus dem Umstand, dass die Zentralstelle auch alle aktiven Versicherungsverhältnisse einer arbeitnehmenden Person kennt. Für eine erste Suchanfrage muss die Anfragestellerin Name, Vorname, Geburtsdatum und die AHV-Nummer angeben. Für weitergehende Recherchen der Zentralstelle sollten Sie – wenn möglich – Kopien von AHV-Ausweis, Lohnausweis, Arbeitsvertrag, Versichertenausweis 2. Säule und Arbeitsbestätigung Ihrem Suchantrag beilegen können. So werden Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit Ihre Pensionskassengelder wiederfinden – und gehören damit nicht mehr zu den «Vergesslichen».

Bild Martin Mischkulnig / 13 Photo

Stiftung Auffangeinrichtung BVG

Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG ist eine registrierte Vorsorgeeinrichtung. Sie wurde 1983 im Auftrag des Bundes gegründet. Die Stiftung verwaltet unzustellbare und freiwillig eröffnete Freizügigkeitskonten. Zudem nimmt sie Personen auf, die sich freiwillig in der 2. Säule versichern möchten, und schliesst Arbeitgeber an die berufliche Vorsorge an, die sich keiner Vorsorgeeinrichtung anschliessen können. Zu den weiteren Aufgaben gehören beispielsweise die Versicherung Arbeitsloser gegen die Risiken Tod und Invalidität und die Begleitung von Firmen mit BVG-pflichtigem Personal beim Anschluss einer Vorsorgeeinrichtung nach Auflösung eines Anschlussvertrags bei einer Vorsorgeeinrichtung. www.aeis.ch

 

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